Vergütung

Vergütung


Vergütung

Vergütung

Nur eine wirtschaftliche Beratung kann eine gute Beratung sein.

Eine preisgerechte, faire und transparente Vergütung ist daher ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.

Nur eine wirtschaftliche Beratung kann eine gute Beratung sein. Eine preisgerechte, faire und transparente Vergütung ist daher ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.

Aus diesem Grund biete ich Ihnen meine Dienste auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder auf der Basis zuvor vereinbarter Honorare an. Bei Letzteren bemisst sich die Höhe insbesondere an:

01

der Komplexität der übernommen Aufgabe und der rechtlichen Materie

02

der in Frage stehenden Gegenstandswerte und die zu erwartenden Resultate

03

dem erforderlichen organisatorischen Aufwand

Wichtig ist, eine für Sie wirtschaftliche Lösung zu finden.


Die erste Kontaktaufnahme – egal ob sie telefonisch, per E-Mail, oder auf sonstige Weise erfolgt – ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Hier erfahren Sie ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann. Wir klären dort auch, ob und inwieweit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und ob Sie Beratungs-, Verfahrens-, oder Prozesskostenhilfe beantragen können.



Selbstverständlich erfolgt keine weitere gebührenerhöhende Tätigkeit ohne Ihr Einverständnis.


Erstberatung

Erstberatung

Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis – grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.


Für Verbraucher sind die Kosten für Erstberatung gesetzlich auf maximal 190,00 € zzgl. 20,00 € Auslagenpauschale zzgl. 19 % USt. begrenzt, soweit Sie nichts anderes mit mir vereinbaren. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach Dauer und Umfang der Erstberatung. Für die meisten Erstberatungen entstehen Kosten in Höhe von ca. 100,00 € zzgl. 19 % USt. Auch für Unternehmer werden im Regelfall dieselben Kosten für die Erstberatung anfallen.


Diese erste Beratung kann sowohl in meiner Kanzlei, per E-Mail, oder nach Terminvergabe – auch online – telefonisch erfolgen.


Verfahrens- & Prozesskostenhilfe

Verfahrens- und Prozesskostenhilfe

Sie sind aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ihre Rechte durchzusetzen, obwohl die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Ich berate und unterstützen Sie bei der Beantragung der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe sowie der Durchführung des Verfahrenskostenhilfeverfahrens.

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