Erbrecht

ERBRECHT


Heute schon an morgen denken!

Das Erbrecht ist ein einzigartiges Rechtsgebiet. Die Erbschaft ist aufgrund ihrer finanziellen und personellen Tragweite ist ein höchst emotionales Thema, im Privatleben, wie auch wegen der Unternehmensnachfolge im Beruf.


Mittels meines juristisches Know-Hows und meiner gebotenen Sachlichkeit können wir eine individuelle Lösung in den komplexen erbrechtlichen Regelungen finden. Sei es, dass Sie ihren letzten Willen Ihren Wünschen entsprechend festschreiben wollen. Sei es, dass Sie als Erbe beabsichtigen das Erbe anzutreten oder sonst ihr Recht gegenüber anderen Miterben durchsetzen wollen.


Ich berate Sie gerne zu:

Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung


„Maßanzug“ oder „Von der Stange“? Sofern Ihre Vorstellungen als Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen Willen in einem Testament festzuhalten. Sie können Erben einsetzen und Vermächtnisse sowie Auflagen anordnen, ändern oder ergänzen, sowie einen Erbvertrag schließen. In der heutigen Zeit müssen Geschwister, Kinder, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, Patchwork-Familien mehr denn je berücksichtigt werden. Mit meiner Beratung gießen wir Ihren letzten Willen in die notwendigen Formalien und finden klare und rechtswirksame Formulierungen für eine eindeutige Auslegung. Zum gesetzlichen Pflichtteil, dem Ehevertrag, und Faktoren wie ein Berliner-Testament oder ein Behinderten- oder Bedürftigentestament, oder die Erbfolge von Minderjährigen biete ich Ihnen individuelle Lösungswege. Zudem informieren ich Sie über Möglichkeiten zur sicheren Verwahrung und zur Steueroptimierung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Antritt des Erbes


Der Antritt Ihres Erbes ist neben der emotionalen Herausforderung auch finanziell von enormer Bedeutung. Es gilt den Wert der Erbschaft unter Berücksichtigung möglicherweise vorhandener Schulden zu ermitteln und sich zu entscheiden, das Erbe anzutreten oder innerhalb der Frist auszuschlagen. Auch kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Miterben oder mit Personen, die leer ausgegangen sind und nun ihren Teil einfordern. Bei alledem stehe ich Ihnen gern mit Rechtsrat zur Seite.

Pflichtteil


Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlicher Mindestanspruch, gerichtet auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, welcher Kindern, Ehegatten, unter Umständen aber auch Eltern gegenüber dem oder den begünstigten Erben zusteht. Geschwister und entferntere Verwandte haben hingegen kein Pflichtteilsrecht. Konsequenz sind häufig Engpässe in der Liquidität der Erben. Das Pflichtteilsrecht ist höchst komplex und ohne anwaltliche Hilfe ist eine Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche, ebenso aber eine Abwehr unberechtigter Pflichtteilsforderungen nur schwer möglich.


In einer bedarfsgerechten Nachfolgeplanung können Pflichtteilsansprüche maßgeblich reduziert werden.

Vorsorge, Betreuung und Patientenverfügung


Im Alter und bei Krankheit droht die Bestellung einer gesetzlichen Betreuung und die Einsetzung eines Berufsbetreuers. Dieser trifft dann die Entscheidung über Ihre persönlichen Belange. Durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung können Sie selbstbestimmtes Handeln im Alter und bei Krankheit sichern.

Erbengemeinschaft


Erbengemeinschaften sind oft der Garant für unschöne Auseinandersetzungen und das häufig im engsten Familienkreis. Beispielhaft ist die Nachlassverwaltung zu sehen, mit ihren ordnungsgemäßen Verwaltungsmaßnahmen, außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen und Notmaßnahmen. Daher kann ich Ihnen diverse Auswege aus einer Erbengemeinschaft aufzeigen.

Asset Protection


Sie wollen Ihr Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern, wie Banken, Sozialhilfeträgern, geschiedenen Ehegatten, Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern, dem Finanzamt oder einem Insolvenzverwalter zu schützen. Das Problem ist, ist der Haftungsfall bereits eingetreten, sind erst dann erfolgende Vermögensverschiebungen zumeist anfechtbar beziehungsweise sogar nichtig. Außerdem kann das Beiseiteschaffen oder Verschleiern von Vermögenswerten in diesen Fällen schon strafrechtlich relevant werden.


Durch Gesellschaftsverträge, Eheverträge frühzeitige Vermögensverlagerung und Stiftungen können wir dafür eine Lösung entwickeln.

Unternehmensnachfolge


Als Familienunternehmer haben Sie im Laufe vieler Jahre Zeit, Arbeit, Kraft und Herzblut in den Aufbau Ihres jeweiligen Betriebes investiert und Sie wollen nun, dass Ihr Unternehmen in qualifizierte Hände übergeht. Eine nicht oder ungenügend geregelte Nachfolge kann Ihr Unternehmen und Ihre Angehörigen und sogar Sie in der Existenz gefährden. Daher ist Ihnen als vorausschauender Unternehmer dringend zu empfehlen, möglichst frühzeitig Vorkehrungen für Krankheit, Unfall oder den Todesfall zu treffen. Allein schon aus steuerlichen Gründen sollten Sie sich eine Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten überlegen. So können Sie Ihren Nachfolger in Ihr Unternehmen einarbeiten und Sich selbst einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Um Ihr Unternehmen stets geschützt und handlungsfähig zu erhalten berate ich Sie bei der Abstimmung des Testaments mit dem Gesellschaftsvertrag, der Erstellung eines Unternehmertestaments und bei Unternehmervollmachten.

Digitales Erbe


In der heutigen Zeit hinterlässt fast jeder einen digitalen Fußabdruck. E-Mailkonten, Profile auf sozialen Netzwerken – Facebook, Instagram, Twitter, etc. – und Accounts bei Online-Shops bestehen auch nach Ihrem Tod weiter. Sie können jedoch regeln, wer im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit oder Ihres Todes Zugriff auf welche Daten bekommt, welche Daten geheim gehalten oder gelöscht werden.

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