POLIZEI-
&
SICHERHEITSRECHT
POLIZEI-
&
SICHERHEITSRECHT
Polizeirecht
Wenn Sie als Bürger im Freistaat Bayern Adressat präventiver polizeilicher Maßnahmen, wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Platzverweis sind, können Sie die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns auch anwaltlich überprüfen lassen.
Sicherheitsrecht
Wenn bayerische Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium des Inneren gegen Sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus dem LStVG – dem allgemeinen Sicherheitsrecht –, oder dem besonderem Sicherheitsrecht, wie beispielsweise dem bayerischen Versammlungsrecht (VersG) erlässt, können Sie diese gegen ebenso wie gegen polizeilichen Maßnahmen anwaltlich vorgehen. Beispielsweise berate ich Sie über das Vorgehen gegen eine sicherheitsrechtliche Verordnung oder einen Kostenbescheid.